Obligatorische Hundekurse SKN
Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes per 01. September 2008, ist jede Person die einen Hund - egal welcher Grösse oder Rasse - übernehmen möchte verpflichtet, in einem obligatorischen Hundekurs einen SKN (Sachkunde-Nachweis) zu erwerben.
Wer den SKN vorweisen kann, ist vom Gesetz her berechtigt einen Hund zu halten.
Die Sachkunde kann wie folgt erworben werden:
Erst-HundehalterInnen:Wer sich erstmals einen Hund kauft, ist vor dem Kauf verpflichtet, einen Theoriekurs zu besuchen. Innerhalb eines Jahres nach dem Kauf muss zusätzlich ein Praxiskurs absolviert werden.
Neu-HundehalterInnen:Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat oder hatte, muss ein Praxiskurs besucht werden.
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Neu-HundehalterIn |
muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren |
Erst-Hundehalterin |
muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren |