Obligatorischer Sachkundenachweis für Hundehaltende


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www.hundekurs-skn.ch - Obligatorische Kurse


Obligatorische Hundekurse SKN

Seit Inkrafttreten des neuen Tierschutzgesetzes per 01. September 2008, ist jede Person die einen Hund - egal welcher Grösse oder Rasse - übernehmen möchte verpflichtet, in einem obligatorischen Hundekurs einen SKN (Sachkunde-Nachweis) zu erwerben.

Wer den SKN vorweisen kann, ist vom Gesetz her berechtigt einen Hund zu halten.

Die Sachkunde kann wie folgt erworben werden:

Erst-HundehalterInnen:
Wer sich erstmals einen Hund kauft, ist vor dem Kauf verpflichtet, einen Theoriekurs zu besuchen. Innerhalb eines Jahres nach dem Kauf muss zusätzlich ein Praxiskurs absolviert werden.

Neu-HundehalterInnen:
Mit jedem neuen Hund, auch wenn man bereits einen hat oder hatte, muss ein Praxiskurs besucht werden.


übernimmt ab dem 1.9.2010 einen Hund

Neu-HundehalterIn

muss innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren

Erst-Hundehalterin

muss vor dem Kauf den Theoriekurs und innerhalb eines Jahres nach dem Kauf den Praxiskurs absolvieren


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